1. Präambel

Die DATIS IT-Services hat seit ihrer Gründung im Jahre 1969 im Zuge ihrer Unternehmens- und Organisationsentwicklung einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) etabliert, der auch künftig allen Mitarbeitenden an allen Einsatzorten und Arbeitswelten ein eindeutiges Verständnis national und international anerkannter Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards vermittelt.

Es ist das erklärte Ziel der DATIS IT-Services und ihrer Gesellschafter, dass alle Aktivitäten und Leistungen, die zum Geschäftserfolg der DATIS IT-Services beitragen, auf diesen Wertvorstellungen basieren und alle Mitarbeitende, Führungskräfte und Beteiligten diese grundlegend wichtigen Werte und Vorgaben kennen, sie leben und danach handeln.

Diese Prinzipien und Werte leiten das Handeln der DATIS IT-Services im Umgang mit ihren Geschäftspartnern (im Sinne von Kunden, Lieferanten und Partnerunternehmen), weiteren interessierten Parteien und allen verbundenen Unternehmen innerhalb der PTA-Gruppe. Sie sollen, soweit es im Wirkungsbereich der DATIS IT-Services liegt, in der Zusammenarbeit konsequent umgesetzt werden. DATIS IT-Services behält sich die Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex gegenüber ihren Geschäftspartnern vor, um im Bedarfsfall einzugreifen oder anzubieten, sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex zu unterstützen.

 

2. Datenschutz, Vertraulichkeit, Geheimhaltung

Der Schutz und die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Daten unserer Kunden bildet für uns die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Grundsätzlich gilt, dass alle Mitarbeitende der DATIS IT-Services eine explizite Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben. Durch diese entsteht die Verpflichtung, jegliche im Rahmen der Tätigkeit für die DATIS IT-Services oder für einen Kunden der DATIS IT-Services bekannt gewordenen vertraulichen, personenbezogenen sowie unternehmensinternen Informationen und darüber hinaus insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und geheim zu halten.

Zu den vertraulichen Daten zählen insbesondere sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse und sämtliche im Auftrag unserer Kunden verarbeiteten Daten, sowie Programm- und Quellcodes, Dokumentationen, Daten, Datenauszüge und Datenbanken, Oberflächen, Muster, Entwürfe sowie Zeichnungen.

Insbesondere haben sich alle Mitarbeitende verpflichtet, diese im Rahmen ihrer Tätigkeit zugänglich gewordenen Informationen weder unmittelbar noch mittelbar Dritten – soll heißen nicht beteiligten Vertragspartnern (*) – zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise zu verwerten.

Neben diesem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichten sich das Management sowie die Mitarbeitenden zum DSGVO-konformen Schutz von personenbezogenen Daten mit Hilfe aktueller technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen ist lediglich die Offenlegung von Daten und sonstigen Informationen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnungen. In diesen Fällen muss eine Offenlegung der jeweils anderen Vertragspartei, unter Angabe von Inhalt und Umfang, unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

(*) Beteiligte Vertragspartner sind in der Regel der Kunde und die DATIS IT-Services.

 

3. Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards

DATIS IT-Services und alle Geschäftspartner verpflichten sich, ihre Geschäftstätigkeit auf ethische, legale und verantwortungsvolle Art und Weise auszuüben und ihr geschäftliches Handeln an folgenden Wertmaßstäben auszurichten:

  • Anerkennung der Menschenrechte und Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen aller Mitarbeitenden
  • Minimierung der Belastungen für die Umwelt
  • Einsatz hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards

 

4. Menschenrechte & Arbeitswelt & Mitarbeitende

DATIS IT-Services erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ (AEMR) anerkennen, unterstützen und ihre Einhaltung gewährleisten.

DATIS IT-Services und alle Geschäftspartner stellen sicher, dass die Arbeitswelt (Maschinen, Ausrüstungsgegenstände, Arbeitsabläufe, etc.) weder die körperliche Unversehrtheit noch die Gesundheit der Menschen gefährdet.

Der Arbeitsplatz und sein Umfeld müssen über geeignete Notausgänge, Sanitärräume, Brandschutz, Beleuchtung, Büroausstattung verfügen. Zudem ist für den Nichtraucherschutz Sorge zu tragen.

Selbstverständlich sind Kinderarbeit oder Zwangsarbeit für die DATIS IT-Services sowie für unsere Geschäftspartner ein absolutes Tabu und würden zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit führen.

Weder DATIS IT-Services noch ihre Geschäftspartner werden diskriminierende Maßnahmen zulassen, durch die Toleranz und Akzeptanz für die Vielfalt aller Menschen (beispielsweise Hautfarbe, Geschlecht, Religionsbekenntnis, politische Überzeugung, Alter, nationale, soziale oder ethnische Herkunft, familiäre Verpflichtungen) geschädigt werden und Ausgrenzungen, Beleidigungen oder andere negative Effekte entstehen könnten.

Alle Geschäftspartner garantieren, keine Gehälter oder Löhne unter den jeweilig gesetzlich gültigen Mindestlohnbestimmungen auszuzahlen. Hierzu zählen ebenso die faire Vergütung von Mehrarbeiten und die Einhaltung erforderlicher Erholungszeiten für Pausen und Urlaub, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden nicht zu gefährden.

 

5. Umwelt

Es ist DATIS IT-Services ein Anliegen, vorhandene Energieeinsparungspotentiale zu erschließen und energiesparende Verhaltensweisen zu fördern. Aus diesem Grund hat DATIS IT-Services am Projekt ECOfit des Landes Baden-Württemberg teilgenommen.

Es gilt der Grundsatz für die DATIS IT-Services und ihre Geschäftspartner, im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Schutz der Umwelt zu beachten.

Beim Umgang mit Müll oder auch eventuellen Gefahrstoffen ist deren sichere Handhabung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen. Prozesse zur Reduzierung von Abfall und eines nachhaltigen Ressourceneinsatzes sind stets zu fördern.

DATIS IT-Services und ihre Geschäftspartner bestätigen, dass alle für DATIS IT-Services gelieferten Produkte konform der EU-Richtlinie 2011/65 RoHS und der Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) sind. Die Produkte und Verpackungen entsprechen der REACh-Verordnung des Europäischen Rats (EG) Nr. 1907/2006. Sie sind nicht in der betroffenen Liste enthalten und frei von verbotenen Substanzen gemäß der Verordnung. Andernfalls wird eine Liste betroffener Produkte mit Angabe der Beschränkung beigefügt. Zusätzlich wird die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronical Equipment – EU-Richtlinie 2012/19/EU) beachtet. Weiter wird bestätigt, dass die jeweiligen Rohstoff-Lieferanten keine Materialien wie etwa Gold, Tantal-, Zinn-, Wolframerz aus Konfliktregionen, beispielsweise dem Kongo, aus Ruanda, Uganda, Burundi importieren und gemäß dem Dodd-Frank-Act Abs. 1502 handeln.

 

6. Ethische und moralische Geschäftsstandards

Die DATIS IT-Services fordert von sich und ihren Geschäftspartnern bei sämtlichen Geschäftstätigkeiten geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf nationaler und internationaler Ebene zu entsprechen und bei all ihren Geschäftstätigkeiten geltende Antibestechungs- und Antikorruptionsgesetze sowie -vorschriften zu beachten.

Die DATIS IT-Services hat im Rahmen ihrer Organisation und Führungskultur Richtlinien getroffen, die unternehmensintern den Umgang mit Geschenken, Einladungen oder der Gewährung anderweitiger Vorteile steuern.

 

7. Sprache, Gleichberechtigung & Diversity

Da Sprache sehr großen Einfluss auf das Miteinander hat, möchten wir an dieser Stelle unseren Standpunkt und unser Selbstverständnis zum Ausdruck bringen, ohne verbindliche Standards einzufordern.

Die Kultur der DATIS IT-Services war und wird stets geschlechtergerecht, gleichberechtigt und generell diskriminierungsfrei sein. Jedes Anzeichen und jeder Vorfall, welche gegen die vorgenannten Grundsätze verstoßen, werden untersucht, gegebenenfalls entgegengewirkt und sanktioniert.

Dabei ist die Gleichstellung der Geschlechter im Sinne der Chancengleichheit und auch der Zukunftssicherung explizites Selbstverständnis unserer Firmenpolitik.

Die Freiheit der Persönlichkeit eines jeden Menschen und Mitarbeitenden wird geschützt. Aber auch Meinungsfreiheit und eine offene Diskussions-, Streit- und Fehlerkultur stellen wesentliche Merkmale unseres Unternehmens dar.

Folglich stellen wir es allen Mitarbeitenden frei, unter Berücksichtigung unserer diskriminierungsfreien und geschlechterneutralen Kultur, seine/ihre Sprache frei zu wählen. Wir empfehlen, die Sprache im Sinne der gesellschaftlichen Veränderung unserer Kommunikations- und Schreibgewohnheiten anzupassen.

Konkret bedeutet dies, dass wir alle das Ziel verfolgen, im Rahmen der Ansprache in Vorträgen, Präsentationen und Texten sensibel darauf zu achten,

  • Geschlechter sichtbar zu machen (im Sinne von Kollegin und Kollege oder auch nur Kolleg:in),
  • Symmetrie im Sinne der Ausgewogenheit zu gewährleisten sowie
  • im Zweifel geschlechterneutrale Bezeichnungen zu nutzen.

Dies bedeutet aber auch, gegenseitige Toleranz und Gelassenheit als Maxime unseres Handelns zu zeigen. So stellt das kollegiale und tolerante Miteinander unserer Firma seit ihrer Gründung einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar.

 

8. Hinweise geben und Konsequenzen

Alle Geschäftspartner sowie Mitarbeitende der Firmengruppe besitzen die Möglichkeit, Meldungen über Missstände – falls gewünscht anonym – online, schriftlich oder auch in einem persönlichen Gespräch einzureichen oder kundzutun.

Dabei wird die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden selbstverständlich geschützt. Zuständig für den Erhalt und das Nachverfolgen ist die offizielle Beschwerdestelle sowie die Geschäftsführung.

Anonyme Hinweise können intern über dieses Formular (hier klicken) oder allgemein zugänglich über diesen Link auf der Homepage (Hinweise geben) gegeben werden.

 

Bei einem erkannten Verstoß gegen diesen Code of Conduct wird sich die DATIS IT-Services vorbehalten, den Geschäftspartner anzusprechen, abzumahnen und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Lässt der Geschäftspartner die Frist, ohne Abhilfe zu leisten, verstreichen oder kommt es wiederholt zu Verstößen, kann das Vertragsverhältnis fristlos außerordentlich beendet werden.

Weitergehende Rechte, insbesondere ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.

 

> Hinweis: Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind im Zweifel geschlechtsneutral zu verstehen <